Verträge und Netzentgelte

Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag

Der Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Stromlieferanten bzw. dem Netznutzer und der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH als Netzbetreiber.

Mit in Kraft treten des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist die Übermittlung von Umsatzsteuernachweisen in Papierform entfallen. Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH verzichtet daher auf den Versand des Umsatzsteuernachweises per Telefax.

Preisblätter Netznutzung

Im Folgenden finden Sie die Preisblätter Strom (Stromnetzentgelte und Messung inkl. Messstellenbetrieb) der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH.

Gemäß §3 Konzessionsabgabenverordnung gewährt die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde für den Netzzugang in Höhe von 10 Prozent.

Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) 

Meldungen gem. §52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung

Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden nach dem durch die Bundesnetzagentur veröffentlichen „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739) ermittelt.

Weitere Informationen, u.a. zum Antragsverfahren, erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de

Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH ermittelt zukünftig für ihr Netz geltende individuelle Zeitfenster. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden für die vier Jahreszeiten und für jede Netz- und Umspannebene bestimmt. Relevant sind jeweils die Netz- oder Umspannebene, aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt. Für das Jahr 2022 gelten die Hochlastzeitfenster der Avacon Netz GmbH (Netzbetreiber bis zum 31.12.2020), da der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH noch keine ausreichenden historischen Verbrauchsdaten vorliegen.

Hochlastzeitfenster 2024:

21:00 bis 00:00 Uhr, 01.12. bis 29.02. (Winter), Mittelspannung

11:30 bis 14.00 Uhr,  01.06. bis 31.08. (Sommer), Niederspannung

21:00 bis 00:00 Uhr, 01.12. bis 29.02. (Winter), Niederspannung