Verträge und Netzentgelte
Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag
Der Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Stromlieferanten bzw. dem Netznutzer und der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH als Netzbetreiber.
Mit in Kraft treten des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist die Übermittlung von Umsatzsteuernachweisen in Papierform entfallen. Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH verzichtet daher auf den Versand des Umsatzsteuernachweises per Telefax.
Preisblätter Netznutzung
Im Folgenden finden Sie die Preisblätter Strom (Stromnetzentgelte und Messung inkl. Messstellenbetrieb) der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH.
- Netzentgelte Strom 2021
- Netzentgelte Strom 2022
- Netzentgelte Strom 2023
- Netzentgelte Strom 2024
- Netzentgelte Strom 2025
Gemäß §3 Konzessionsabgabenverordnung gewährt die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde für den Netzzugang in Höhe von 10 Prozent.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß NEMoG
- Meldung über selbstverbrauchte Strommengen
Meldungen gem. §52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
- Basismeldung zur Inanspruchnahme von Privilegien gemäß §52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
- Jahresmeldung zur Inanspruchnahme von Privilegien gemäß §52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung
Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden nach dem durch die Bundesnetzagentur veröffentlichen „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739) ermittelt.
Weitere Informationen, u.a. zum Antragsverfahren, erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de
Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH ermittelt zukünftig für ihr Netz geltende individuelle Zeitfenster. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden für die vier Jahreszeiten und für jede Netz- und Umspannebene bestimmt. Relevant sind jeweils die Netz- oder Umspannebene, aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt. Für das Jahr 2022 gelten die Hochlastzeitfenster der Avacon Netz GmbH (Netzbetreiber bis zum 31.12.2020), da der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH noch keine ausreichenden historischen Verbrauchsdaten vorliegen.
Hochlastzeitfenster 2024:
21:00 bis 00:00 Uhr, 01.12. bis 29.02. (Winter), Mittelspannung
11:30 bis 14.00 Uhr, 01.06. bis 31.08. (Sommer), Niederspannung
21:00 bis 00:00 Uhr, 01.12. bis 29.02. (Winter), Niederspannung