Netzanschluss und technische Anforderungen
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wendet grundsätzlich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) an. Des Weiteren finden die Ergänzenden Bedingungen Strom der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH Verwendung. Sie regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.
Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss oder die Änderung des Anschlusses an das Stromverteilnetz in Königslutter, Nord-Elm und Mariental.
Die NAV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen der Netzbetreiber Letztverbraucher (Kunden) an sein Niederspannungsnetz anzuschließen hat. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.
Netzanschlussvertrag in der Niederspannung
Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung
- Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung (MS)
- Anschlussnutzungsvertrag ab der Mittelspannung (MS)
- Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen ab Mittelspannung (MS)
- Anlage 2: Bestimmungen zum Betrieb von Mittelspannungsanlagen (MS)
- Anlage 3: Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers (MS)
- Anlage 4: Meldung des Anlagenverantwortlichen nach VDE 0105-100 ab MS
Technische Mindestanforderungen Niederspannung
Technische Mindestanforderungen Mittelspannung
- Ergänzungen der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH zu den Technischen Anschlussregeln (TAR) Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
- Richtlinie für Digitale Schutzsysteme
- Datenblätter / Formulare aus VDE-AR-N 4110