Netzanschluss und technische Anforderungen

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wendet grundsätzlich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) an. Des Weiteren finden die Ergänzenden Bedingungen Strom der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH Verwendung. Sie regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.

Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss oder die Änderung des Anschlusses an das Stromverteilnetz in Königslutter, Nord-Elm und Mariental.

Die NAV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen der Netzbetreiber Letztverbraucher (Kunden) an sein Niederspannungsnetz anzuschließen hat.  Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.

Netzanschlussvertrag in der Niederspannung

Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung

    Technische Mindestanforderungen Niederspannung

    Technische Mindestanforderungen Mittelspannung

    Anmeldung zum Anschluss im Niederspannungsnetz