Messstellenbetrieb

Informationen

Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH nimmt in Ihrem Netzgebiet die Rolle des grundzuständigen und des konventionellen Messstellenbetreibers wahr. Damit ist die Elm-Lappwald GmbH für den Einbau sowie den Messstellenbetrieb von Messsystemen und Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verantwortlich.

Veröffentlichungspflichten

Festlegung der Bundesnetzagentur

Die neuen Messstellenbetreiberrahmenverträge sollen mit Wirkung zum 01.10.2017 für Neuabschlüsse eingesetzt werden; bestehende Verträge müssen bis dahin entsprechend angepasst werden.

Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern, Betreibern von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWKG und sonstigen Anschlussnutzern in dem Bereich Elektrizität durch:

a) einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen grundzuständigen Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen,

b) einen vom Anschlussnutzer nach § 5 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber oder

einen vom Anschlussnehmer nach § 6 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung.

Hier finden Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom: