Messstellenbetrieb
Informationen
Die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH nimmt in Ihrem Netzgebiet die Rolle des grundzuständigen und des konventionellen Messstellenbetreibers wahr. Damit ist die Elm-Lappwald GmbH für den Einbau sowie den Messstellenbetrieb von Messsystemen und Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verantwortlich.
Veröffentlichungspflichten
- Entgelte für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
- Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb
Festlegung der Bundesnetzagentur
Die neuen Messstellenbetreiberrahmenverträge sollen mit Wirkung zum 01.10.2017 für Neuabschlüsse eingesetzt werden; bestehende Verträge müssen bis dahin entsprechend angepasst werden.
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern, Betreibern von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWKG und sonstigen Anschlussnutzern in dem Bereich Elektrizität durch:
a) einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen grundzuständigen Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen,
b) einen vom Anschlussnutzer nach § 5 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber oder
einen vom Anschlussnehmer nach § 6 MsbG beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung.
Hier finden Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom: