Netzanschluss und techn. Anschlussbedingungen
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Zwischen dem Netzkunden und der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen, in dem die technischen Eigenschaften des Netzanschlusses der Kundenanlage sowie die anfallenden Kosten geregelt werden. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde Zugang zum Netz der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH einschließlich der vorgelagerten Netzinfrastruktur. Vertragspartner sind der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigter als Anschlussnehmer und die Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH als Netzbetreiber.
Für den Anschluss an das Netz der Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH gelten die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die ergänzenden Bedingungen.
- Niederdruck-Anschlussverordnung (NDAV) (externer Link)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV (PDF)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen (PDF)
Technische Mindestanforderungen
Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Gasnetzbetreiber:
- gültige DVGW-Vorschriften
- G2000
Technische Mindestanforderungen an fremde Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Messdatenqualität und -umfang durch den Gasnetzbetreiber:
- DVGW Regelwerk
- EWG-Richtlinien und PTB-Anforderungen
Einspeisung von Biogas
Für den Anschluss einer Biogasanlage kontaktieren Sie uns über das Kontaktdatenblatt Gas.
Gemäß § 33 (1) der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) haben Netzbetreiber Biogasanlagen auf Antrag eines Anschlussnehmers vorrangig an die Gasversorgungsnetze anzuschließen. Ein Anschlussnehmer i.S. dieser Verordnung ist jede juristische oder natürliche Person, die als Projektentwickler, Errichter oder Betreiber einer Anlage, mit der Biogas im Sinne von § 3 Nr. 10c des Energiewirtschaftsgesetzes aufbereitet wird, den Netzanschluss der Anlage beansprucht.