Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Gemäß § 36 Abs 2 EnWG stellt der Netzbetreiber alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre fest. Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltkunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.

Der zum Stichtag 01.07.2024 festgestellte Grundversorger im Netzgebiet Stadt Königslutter am Elm (Kernstadt und Ortschaften Lauingen, Rottorf, Schickelsheim und Sunstedt) ist die

Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH (Vertrieb)
Wallstraße 21
38154 Königslutter am Elm

Der zum Stichtag 01.07.2024 festgestellte Grundversorger im Netzgebiet Samtgemeinde Nord-Elm ist die

E.ON Vertrieb Deutschland GmbH
Karlstraße 68
80335 München