Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Wenn Sie keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie über die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas beliefert. Für „Nicht-Haushaltskunden“ gelten diese gesonderte Ersatzversorgungstarife. Die Preise für „Nicht-Haushaltkunden (oL)“ gelten für die Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck
von Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung.
„Haushaltskunden“ im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetzes sind „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Energieverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen“ und ohne Leistungsmessung (oL) versorgt werden . Kunden, die diese Kriterien nicht erfüllen und ohne Leistungsmessung (oL) versorgt werden , sind „Nicht Haushaltskunden (oL)“.
Die Ersatzversorgung „Nicht-Haushaltskunden (oL)“ endet, sobald der Kunde auf Grundlage eines von ihm abgeschlossenen Gasliefervertrages versorgt wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Preise gültig seit 01.01.2024 (Stand 01.04.2024)
| Jahresabnahme kWh | Grundpreis (brutto) | Arbeitspreis (brutto) |
|---|---|---|
| 0 – 92.400 | 9,16 EUR/Monat | 16,18 Cent/kWh |
| ab 92.401 | 0,00 EUR/Monat | 16,30 Cent/kWh |
Versorgungsgebiet
Grundversorger für Erdgas sind die Stadtwerke Elm-Lappwald in 38154 Königslutter am Elm (Kernstadt) und in den Ortschaften 38154 Königslutter-Lauingen, -Rottorf, -Sunstedt und -Schickelsheim.
Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 6.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von 19 %.
Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem folgende Preisbestandteile gemäß AGB: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh) sowie den CO2-Preis.
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“